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Start Deutsch Prüfung (A1-Test)
Die Europäische Union hat 2007 ein Gesetz verabschiedet, das im August 2007 in Kraft getreten ist.
Es ist das 2. Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz.
(Gesetz zur Umsetzung Aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union)

Das Gesetz beinhaltet die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Wahrung oder zur Herstellung einer  ehelichen  Lebensgemeinschaft an Ehegatten von Deutschen oder Ausländern, und schreibt vor, dass der ausländische Ehegatte sich auf einfache Weise in deutscher Sprache verständigen kann, und macht die Erteilung eines Visum oder einer Aufenthaltserlaubnis davon abhängig.

Aufgrund des Gesetzes muss die Thai Partnerin oder der Thai Partner vor Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung die deutsche Sprache erlernen, damit sie/er sich dem Gesetz entsprechend verständigen kann. Nur nach einer bestandenen Prüfung beim Goethe-Institut und mit Erhalt und Vorlage des Zertifikats „Start Deutsch 1“ kann das Visum oder die Aufenthaltsgenehmigung beantragt und erteilt werden.

Mit meinem Intensivunterricht bereite ich Sie gründlich und umfassend auf die Start Deutsch Prüfung (A1-Test) vor und melde Sie auf Wunsch im Goethe-Institut zur Prüfung an. Bisher haben alle meine Schüler-/innen den A1-Test auf Anhieb bestanden !



Beim Intensivunterricht garantiere ich, dass Sie die Prüfung A-1 beim Goethe Institut bestehen.
Bei Nichterfolg können Sie kostenlos bis zur bestandenen Prüfung  weiter lernen.
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